Vermittlungstiere

WIR SUCHEN EIN ZUHAUSE....

Alle freien Katzen können sie auf Facebook im Profil von ANGY ENGEL https://www.facebook.com/angy.engel.923   unter Fotos und dann Alben sehen. In den Alben gibt es viele Fotos und auch Videos.

Link zu Tieranzeigen at:    https://www.tieranzeigen.at/katzen/                                                                                oder auch auf unserem Tierschutz-Profil bei Facebook:   https://www.facebook.com/angy.engel.923

Sie werden nach positiver VK mit Vermittlungsvertrag und Schuzgebühr entwurmt und geimpft als Indoorkatzen abgegeben.                                                                                                                                         Bitte beachten sie, dass mindestens ein Fenster vergittert ist, damit sie frische Luft haben und trotzdem nicht abhauen können.    Natürlich wäre ein vernetzter Balkon oder gar ein Freigehege das Paradies für die  Katzen.

Wir vermitteln Katzen paarweise oder einzeln nur dann, wenn bereits eine Katze vorhanden ist.  Einzelhaltung wiederspricht jeglicher natürlichen Tierhaltung. Katzen sind Rudeltiere.


INFO für jene, die sich bei uns als Interessenten für Katzen bewerben.

Wenn sie uns bezüglich Katzen kontaktieren, sollten sie vorab Folgendes wissen und zur Kenntnis nehmen:

Wir vermitteln ausschließlich Indoorkatzen. D.h. entweder Wohnungshaltung mit mindestens 1 gesichertem Fenster (Netz, Gitter) oder auch vernetzten Balkon. Selbstverständlich auch bei einem Freigehege, wo die Katzen auch oben über einem Zaun nicht hinaus klettern können.

Weiters vermitteln wir KEINE Katzen für Einzelhaltung. Außer eventuell in ganz besonderen Fällen, wo eine ältere Katze bisher immer in Einzelhaltung gelebt hat.

Sobald sie sich entschieden haben eine oder mehrere Katzen bei uns zu reservieren, erbitten wir eine Anzahlung von 50 %. Somit ist die von ihnen auserwähle Katze oder Katzen fix für sie reserviert.

Dies ist notwenig, da die Tiere bevor sie bei euch einziehen, tierärztlich untersucht, entwurmt und geimpft werden.

Katzen aus dem Ausland - hauptsächlich arbeiten wir mit Ungarn zusammen - werden separat noch gegen Tollwut geimpft und gechipt.Sie werden auch auf Fiv/Felv und FIP getestet.

Dies sind alles Kosten, welche wir vorab leisten müssen.

SIE erhalten dann von uns vorab den von uns unterzeichneten Vermittlungsvertrag, welchen SIE uns dann ebenfalls unterzeichnet retournieren. Somit ist/sind die katze(n) für Sie fix reserviert. Die restlichen 50 % der Gebühren (= Anteil für Tierarztkosten) behalten wir uns dann bei Übergabe des Tieres / der Tiere ein.

Wir wünschen euch viel Glück mit den adoptierten Katzen.


Warum Schutzvertrag im Tierschutz

Schutzvertrag + Schutzgebühr

Was ist ein Schutzvertrag?

Der Schutzvertrag dient zu unserem Schutz, sowie zum Wohle der Tiere.

Wenn jemand ein Tier aus der Obhut einer Tierschutzorganisation oder eines Tierheimes übernimmt , muss normalerweise ein Schutzvertrag unterzeichnet werden. In diesem Vertrag sind alle relevanten Angaben, das übernommene Tier betreffend (Rasse, Alter, Impfungen, Chip Nr., etc.) notiert und auch die Daten des neuen Tierhalters (Name, Adresse, Telefon) und eine Kurzbeschreibung wichtiger Haltungsbedingungen sind erfasst.

Wir vermitteln OHNE Ausnahme nur mit Schutzvertrag/Adoptionsvertrag.

Obwohl jeder einzelne Verein bzw. Organisation seine eigenen Verträge verwendet, weichen sie untereinander nur in geringen Details ab. In allen Schutzverträgen verpflichtet sich der neue Tierhalter, das übernommene Tier immer artgerecht zu halten, es gut zu pflegen, eventuelle Krankheiten und Verletzungen umgehend tierärztlich behandeln zu lassen. Im Allgemeinen dürfen Hunde nicht im Zwinger oder an der Kette gehalten werden und es muss Sorge getragen werden, dass keine Fortpflanzung stattfindet. Katzen müssen bei Geschlechtsreife kastriert werden!

Es darf auf keinen Fall gezüchtet werden, um weiteres Tierelend zu verhindern.

Tiere aus Tierschutzorganisationen sowie aus Tierheimen dürfen NIEMALS OHNE EINWILLIGUNG DES JEWEILIGEN VEREINES AN DRITTE weitergegeben werden. Sollte das Tier nicht mehr gehalten werden können, ist es an den verantwortlichen Tierschutzverein zurück zu geben oder bezüglich einer neuen Platzsuche Absprache zu halten.

Der zukünftige Tierhalter erklärt sich weiters mit einem angekündigten späteren Besuch von Mitarbeitern des Vereines einverstanden, um sich vom Wohlergehen des Tieres überzeugen zu können. Das Mindeste jedoch ist, dass uns ab und zu ein Foto oder Video des Tieres/der Tiere geschickt wird.

Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Tierhalter, wie bei jedem anderen privatrechtlichen Vertrag auch, die Vertragsbedingungen einzuhalten.

Sollte nun eine Kontrolle zeigen, dass das Tier entgegen diesen schriftlichen Vereinbarungen leben muss (sprich z.B. ein Hund an der Kette vorgefunden wird; eine Katze im Käfig gehalten wird; die Kastration nicht durchgeführt wurde), hat der Tierschutz aufgrund dieser Schutzverträge eine solide Handhabe gegen den Tierhalter.

Es gibt Gerichtsurteile, die den Vertragsbruch strafen und den Tierschützern in vollem Umfang Recht geben - und zwar unabhängig von Expertengutachten oder amtstierärztlichen Aussagen . Das Strafmaß geht von der Zahlung eines Bußgeldes an den Verein/die Organisation und der Übernahme der Gerichtskosten bis zur Herausgabe des Tieres an den Tierschutz.

Diese Maßnahme geschieht ausschließlich zum Schutz des vermittelten Tieres!

Jeder ehrlicher Interessent und Tierfreund wird diese Vorsichtsmaßnahme zweifellos verstehen und anstandslos solch einen Schutzvertrag unterzeichnen.

Wozu dient die Schutzgebühr?

Oft wird uns die Frage gestellt, warum wir eigentlich eine Schutzgebühr verlangen und was dies überhaupt bedeutet. Es ist auf jeden Fall kein Kaufpreis, denn die Schutzgebühr, dient nicht dem Zweck Geld mit unseren Schützlingen zu verdienen. Hinter der " Schutzgebühr" verstecken sich viele Gründe und Erklärungen:

Durch die Erhebung einer angemessenen Schutzgebühr soll unüberlegten Entscheidungen vorgebeugt werden.

Abgesehen davon beinhaltet die Schutzgebühr meist lediglich nur einen Anteil der Tierarztkosten wie zB Impfungen, Entwurmung, Kastration (sofern das Tier alt genug ist), tierärztliche Versorgung ect.

Man muss sich dessen bewusst sein, dass ein Tier laufende Kosten verursacht und es im schlimmsten Fall auch mal deutlich mehr kostet - sei es aufgrund eines Unfalls oder einer nicht vorhersehbaren Krankheit. Dies sind natürlich die am schlimmsten anzunehmenden Fälle, aber genau deswegen sollte man dies auch im Hinterkopf behalten.

Ein Tier wird dem neuen Besitzer zukünftig weiter Geld kosten. Futter und Tierarztkosten werden in unterschiedlicher Höhe anfallen. Es ist sowieso schlimm genug, wie manche Menschen - nicht nur in unseren Nachbarländern, sondern auch hier direkt vor unseren Augen - mit den eigenen Haustieren (und auch Tieren allgemein) umgehen, da sie ihnen nicht viel wert sind. Wir möchten, dass unsere Tiere zu Menschen kommen, die wissen, was ein Katzen- oder Hundeleben wert sein kann. Man erhält nicht nur ein Haustier, sondern einen Partner, ein Familienmitglied und einen Freund für's Leben.

Zum anderen ist die Schutzgebühr dazu da, die bereits im Vorfeld angefallenen Kosten zu decken. Jedes einzelne Tier wird von unseren Tierärzten untersucht und versorgt. Aber das ist noch nicht alles. Wir möchten Ihnen gerne eine kleine Zusammenfassung über die möglichen Kostenpunkte geben.

Für jede unserer Fellnasen fallen folgende Grundkosten an:

- Impfung/en (Grundimmunisierung. Katzen aus Ungarn zusätzlich Tollwutimpfung)

- Wurmkur/en

Tierarzt-Check und eventuell notwendige Behandlungen

- Microchip inklusive Implantierung

- EU-Heimtierausweis - oder Impfpass bei österreichischen Katzen

Kastration (sofern das Tier alt genug ist) -

- bei Katzen aus Ungarn auch der Fiv/Felv und FIP Test

Futter, Katzenstreu udgl.

Es soll kein Profit mit den Tieren gemacht werden.

Mit dem Schutzvertrag möchten wir versuchen unsere Tiere davor zu schützen gegen Geld weiterverkauft zu werden. Es ist kein seltener Fall, dass mit Tieren Geschäfte gemacht werden und daraus Profit gewonnen wird. Wir möchten es nicht verantworten, dass die meist sowieso schon gequälten Seelen unserer Lieblinge an solche schwarze Schafe geraten und daher schnell angeschaffte Tiere gleich wieder abgegeben werden.

Die Einnahmen aus den Schutzgebühren sind nach dem Sozialprinzip aufgebaut. Die komplette Schutzgebühr wird für die Tierschutzarbeit und unsere Schützlinge verwendet. Unser Verein und auch die Mitglieder stecken sich nichts davon in die eigene Tasche. Unsere Helfer arbeiten ehrenamtlich und zahlen meist viele Dinge privat (z.B. die Fahrtkosten für Vor- und Nachkontrollen sowie die Abholung von Tieren etc.). Und auch die Pflegestellen zahlen viel aus eigener Tasche (Futter, kleinere Tierarztbesuche, etc.).

Höhe der Schutzgebühr ...

Um die Katzen so gut wie möglich vor einer unbedachten Aufnahme zu schützen, wird ein Schutzvertrag abgeschlossen und ein Unkostenbeitrag von EUR 200,-- bis EUR 250,-- Euro eingehoben. Je nach Art des Tieres, ob kastriert oder unkastriert.

Wir danken für euer Vertrauen, euer Team von Angel-for-Animals Austria