Warum Schutzgebühr im Tierschutz ?

Schutzvertrag + Schutzgebühr

Was ist ein Schutzvertrag?

Der Schutzvertrag dient zu unserem Schutz, sowie zum Wohle der Tiere.

Wenn jemand ein Tier aus der Obhut einer Tierschutzorganisation oder eines Tierheimes übernimmt , muss normalerweise ein Schutzvertrag (Adoptionsvertrag) unterzeichnet werden. In diesem Vertrag sind alle relevanten Angaben, das übernommene Tier betreffend (Rasse, Alter, Impfungen, Chip Nr., etc.) notiert und auch die Daten des neuen Tierhalters (Name, Adresse, Telefon, Geburtsdatum, Email-Adresse ) und eine Kurzbeschreibung wichtiger Haltungsbedingungen sind erfasst.

Wir vermitteln OHNE Ausnahme nur mit Schutzvertrag.

Obwohl jeder einzelne Verein bzw. Organisation seine eigenen Verträge verwendet, weichen sie untereinander nur in geringen Details ab. In allen Schutzverträgen verpflichtet sich der neue Tierhalter, das übernommene Tier immer artgerecht zu halten, es gut zu pflegen, eventuelle Krankheiten und Verletzungen umgehend tierärztlich behandeln zu lassen.

Im Allgemeinen dürfen Hunde nicht im Zwinger oder an der Kette gehalten werden und es muss Sorge getragen werden, dass keine Fortpflanzung stattfindet. Katzen müssen bei Geschlechtsreife kastriert werden! Ab dem 6. Lebensmonat ist Kastratiospflicht !!!

Es darf auf keinen Fall gezüchtet werden, um weiteres Tierelend zu verhindern.

Tiere aus Tierschutzorganisationen sowie aus Tierheimen dürfen NIEMALS OHNE EINWILLIGUNG DES JEWEILIGEN VEREINES AN DRITTE weitergegeben werden. Sollte das Tier nicht mehr gehalten werden können, ist es an den verantwortlichen Tierschutzverein zurück zu geben beziehungsweise wird der Tierschutzverein einen neuen guten Platz für das Tier suchen. Je nach Absprache.

Der zukünftige Tierhalter erklärt sich weiters mit einem angekündigten späteren Besuch von Mitarbeitern des Vereines einverstanden, um sich vom Wohlergehen des Tieres überzeugen zu können. Wir bitten jeweils die Adoptanten um kurze Updates, Fotos oder Videos.

Mit seiner Unterschrift verpflichtet sich der Tierhalter, wie bei jedem anderen privatrechtlichen Vertrag auch, die Vertragsbedingungen einzuhalten.

Sollte nun eine Kontrolle zeigen, dass das Tier entgegen diesen schriftlichen Vereinbarungen leben muss (sprich z.B. ein Hund an der Kette vorgefunden wird; eine Katze im Käfig gehalten wird), hat der Tierschutz aufgrund dieser Schutzverträge eine solide Handhabe gegen den Tierhalter.

Es gibt Gerichtsurteile, die den Vertragsbruch strafen und den Tierschützern in vollem Umfang Recht geben - und zwar unabhängig von Expertengutachten oder amtstierärztlichen Aussagen . Das Strafmaß geht von der Zahlung eines Bußgeldes an den Verein/die Organisation und der Übernahme der Gerichtskosten bis zur Herausgabe des Tieres an den Tierschutz.

Diese Maßnahme geschieht ausschließlich zum Schutz des vermittelten Tieres!

Jeder ehrlicher Interessent und Tierfreund wird diese Vorsichtsmaßnahme zweifellos verstehen und anstandslos solch einen Schutzvertrag unterzeichnen.

Wozu dient die Schutzgebühr?

Oft wird uns die Frage gestellt, warum wir eigentlich eine Schutzgebühr verlangen und was dies überhaupt bedeutet. Es ist auf jeden Fall kein Kaufpreis, denn die Schutzgebühr, dient nicht dem Zweck Geld mit unseren Schützlingen zu verdienen. Hinter der " Schutzgebühr" verstecken sich viele Gründe und Erklärungen:

Durch die Erhebung einer angemessenen Schutzgebühr soll unüberlegten Entscheidungen vorgebeugt werden.

Abgesehen davon beinhaltet die Schutzgebühr meist lediglich nur einen Anteil der Tierarztkosten wie zB Impfungen, Entwurmung, Kastration (sofern das Tier alt genug ist), tierärztliche Versorgung ect.

Man muss sich dessen bewusst sein, dass ein Tier laufende Kosten verursacht und es im schlimmsten Fall auch mal deutlich mehr kostet - sei es aufgrund eines Unfalls oder einer nicht vorhersehbaren Krankheit. Dies sind natürlich die am schlimmsten anzunehmenden Fälle, aber genau deswegen sollte man dies auch im Hinterkopf behalten.

Ein Tier wird dem neuen Besitzer zukünftig weiter Geld kosten. Futter und Tierarztkosten werden in unterschiedlicher Höhe anfallen. Es ist sowieso schlimm genug, wie manche Menschen - nicht nur in unseren Nachbarländern, sondern auch hier direkt vor unseren Augen - mit den eigenen Haustieren (und auch Tieren allgemein) umgehen, da sie ihnen nicht viel wert sind. Wir möchten, dass unsere Tiere zu Menschen kommen, die wissen, was ein Katzen- oder Hundeleben wert sein kann. Man erhält nicht nur ein Haustier, sondern einen Partner, ein Familienmitglied und einen Freund für's Leben.

Zum anderen ist die Schutzgebühr dazu da, die bereits im Vorfeld angefallenen Kosten zu decken. Jedes einzelne Tier wird von unseren Tierärzten untersucht und versorgt. Aber das ist noch nicht alles. Wir möchten Ihnen gerne eine kleine Zusammenfassung über die möglichen Kostenpunkte geben.

Für jede unserer Fellnasen fallen folgende Grundkosten an: - Impfung/en - Wurmkur/en - Microchip - Fiv/Felv-Test -- inklusive Implantierung - EU-Heimtierausweis - Kastration (sofern das Tier alt genug ist) - Futter

Es soll kein Profit mit den Tieren gemacht werden.

Mit dem Schutzvertrag möchten wir versuchen unsere Tiere davor zu schützen gegen Geld weiterverkauft zu werden. Es ist kein seltener Fall, dass mit Tieren Geschäfte gemacht werden und daraus Profit gewonnen wird. Wir möchten es nicht verantworten, dass die meist sowieso schon gequälten Seelen unserer Lieblinge an solche schwarze Schafe geraten und daher schnell angeschaffte Tiere gleich wieder abgegeben werden.

Die Einnahmen aus den Schutzgebühren sind nach dem Sozialprinzip aufgebaut. Die komplette Schutzgebühr wird für die Tierschutzarbeit und unsere Schützlinge verwendet. Unser Verein und auch die Mitglieder stecken sich nichts davon in die eigene Tasche. Unsere Helfer arbeiten ehrenamtlich und zahlen meist viele Dinge privat (z.B.  die Fahrtkosten für Vor- und Nachkontrollen sowie die Abholung von Tieren usw.). Und auch die Pflegestellen zahlen viel aus eigener Tasche (Futter, kleinere Tierarztbesuche, etc.).

Höhe der Schutzgebühr ... Um die  Katzen so gut wie möglich vor einer unbedachten Aufnahme zu schützen, wird ein Schutzvertrag abgeschlossen und ein Unkostenbeitrag von EUR 200,-- bis EUR 250,-- Euro eingehoben. Je nach Art des Tieres, ob kastriert oder unkastriert.